Lockerung im Bremer Friedhofszwang

Der Friedhofszwang schreibt vor, dass die physischen Überreste eines Menschen (ob der Leichnam im Sarg oder die Asche in der Urne) auf dem Friedhof beigesetzt werden müssen. Ausnahme hierzu war bisher die See- oder Waldbestattung. Das Bundesland Bremen gibt zum 01.01.2015 den Friedhofszwang auf. Der Friedhofszwang fand in Preußen...